Leasing
für Selbstständige
So einfach funktioniert's in sechs Schritten:
- Das Wunschfahrzeug bei einem Jobroller-Händler oder einem Händler Ihrer Wahl aussuchen
- Das Angebot des Händlers auf Ihren Firmennamen ausstellen lassen und als PDF mit folgenden Angaben an info@job-roller.eu senden: gewünschte Laufzeit, gewünschter Restwert und optionale Anzahlung
- Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie von uns Ihre individuelle Leasingrate
- Sie prüfen unser Angebot. Nach Ihrer Freigabe fordern wir den Leasingvertrag an
- Sie erhalten den Leasingvertrag, unterschreiben digital und identifizieren sich per Postident- oder Videoident-Verfahren
- Nach Freigabe durch den Leasinggeber kann Ihr Händler das Fahrzeug ausliefern
Ihre Vorteile
- Freie Auswahl Ihres Jobrollers: Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, E-Roller, E-Motorrad, E-Mobilitätshilfe oder E-Microcar
- Flexible Leasinglaufzeiten von 36 bis 60 Monaten
- Keine Kilometerbegrenzung
- Option auf Übernahme oder Neuleasing nach Ablauf der Leasingdauer
- Unkomplizierter Leasingprozess
- Für die Prüfung benötigen wir einen gültigen Nachweis Ihrer Selbstständigkeit
- Geringere Liquiditätsbelastung durch monatliche Leasingraten statt einer hohen Einmalzahlung
- Betrieblich veranlasste Leasingraten und laufende Kosten können als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn mindern
- Bei betrieblichen Fahrrädern und Pedelecs, die steuerlich nicht als Kraftfahrzeug gelten, bleibt die private Nutzung bei der Einkommensteuer grundsätzlich außer Ansatz
- Auch reine Elektro-Kraftfahrzeuge können steuerlich besonders attraktiv sein: Bei entsprechender betrieblicher Nutzung und Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann für die private Nutzung die sogenannte 0,25-%-Regelung zur Anwendung kommen
- Vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige können die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen
- Für die private Nutzung gelten umsatzsteuerlich gesonderte Regelungen
Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp, dem Umfang der betrieblichen Nutzung und den persönlichen steuerlichen Voraussetzungen ab. Die Angaben stellen keine Steuerberatung dar.




