Leasing
für Selbstständige

So einfach funktioniert's in sechs Schritten:

  • Das Wunschfahrzeug bei einem Jobroller-Händler oder einem Händler Ihrer Wahl aussuchen
  • Das Angebot des Händlers auf Ihren Firmennamen ausstellen lassen und als PDF mit folgenden Angaben an info@job-roller.eu senden: gewünschte Laufzeit, gewünschter Restwert und optionale Anzahlung
  • Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie von uns Ihre individuelle Leasingrate
  • Sie prüfen unser Angebot. Nach Ihrer Freigabe fordern wir den Leasingvertrag an
  • Sie erhalten den Leasingvertrag, unterschreiben digital und identifizieren sich per Postident- oder Videoident-Verfahren
  • Nach Freigabe durch den Leasinggeber kann Ihr Händler das Fahrzeug ausliefern

Ihre Vorteile

  • Freie Auswahl Ihres Jobrollers: Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, E-Roller, E-Motorrad, E-Mobilitätshilfe oder E-Microcar
  • Flexible Leasinglaufzeiten von 36 bis 60 Monaten
  • Keine Kilometerbegrenzung
  • Option auf Übernahme oder Neuleasing nach Ablauf der Leasingdauer
  • Unkomplizierter Leasingprozess
  • Für die Prüfung benötigen wir einen gültigen Nachweis Ihrer Selbstständigkeit
  • Geringere Liquiditätsbelastung durch monatliche Leasingraten statt einer hohen Einmalzahlung
  • Betrieblich veranlasste Leasingraten und laufende Kosten können als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn mindern
  • Bei betrieblichen Fahrrädern und Pedelecs, die steuerlich nicht als Kraftfahrzeug gelten, bleibt die private Nutzung bei der Einkommensteuer grundsätzlich außer Ansatz
  • Auch reine Elektro-Kraftfahrzeuge können steuerlich besonders attraktiv sein: Bei entsprechender betrieblicher Nutzung und Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann für die private Nutzung die sogenannte 0,25-%-Regelung zur Anwendung kommen
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige können die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen
  • Für die private Nutzung gelten umsatzsteuerlich gesonderte Regelungen

Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp, dem Umfang der betrieblichen Nutzung und den persönlichen steuerlichen Voraussetzungen ab. Die Angaben stellen keine Steuerberatung dar.

Ein Mann sitzt auf einem E-Motorrad von BMW

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