FAQs
allgemein
Jobroller-Leasing als Benefit bietet Unternehmen eine innovative Möglichkeit, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und gleichzeitig moderne Mobilitätslösungen für Mitarbeitende bereitzustellen.
Kosten & Steuervorteile
Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen, die sich aus der Dienstwagen-Regelung ergeben. Beim jobroller ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt den E-Roller dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für einen jobroller, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst als auch für den Arbeitgeber. Dabei wird der sogenannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug – das sind 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung (das entspricht 0,25 % der UVP) – wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet. Durch das geringere zu versteuernde Einkommen, sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil (z. B. in der Altersrente). In unserem Vorteilsrechner können Sie sich selbst von der Ersparnis überzeugen.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortDer Begriff Gehaltsumwandlung ist eine Abwandlung des Begriffs Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z.B. jobroller) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Da der Sachlohn für die Überlassung des jobroller nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung versteuert wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil. Dieser macht die Umwandlung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber attraktiv. Durch die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortDurch das jobroller-Programm können Mitarbeiter kostengünstig einen E-Roller, E-Scooter oder ein E-Motorrad über den Arbeitgeber beziehen, der auch privat genutzt werden darf. Der Vorteil im Vergleich zum Barkauf beträgt bis zu 40 %.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortMit einem E-Roller oder E-Motorrad lassen sich problemlos längere Strecken zurücklegen. Ein starkes Argument für Pendler. Zudem kann in der Regel eine zweite Person mitgenommen bzw. mehr transportiert werden. Ein weiterer Vorteil: Strom ist deutlich günstiger, energieeffizienter und nachhaltiger als fossile Brennstoffe. So spart man bis zu 80 % bei den Verbrauchskosten.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortLaufzeit & Optionen
Die Laufzeit beträgt 36 Monate.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortGrundsätzlich nein. Eine Rückgabe vor Ablauf ist nur gegen Zahlung einer Ablösesumme möglich, die zusätzliche Kosten verursacht.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortGrundsätzlich sind auch mehrere jobroller pro Mitarbeiter möglich. Dies richtet sich jedoch nach den zuvor getroffenen Vereinbarungen des Arbeitgebers mit dem E-Roller-Leasinggebers.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortJa. Das jobroller-Modell gilt auch für E-Scooter (Kickroller) und E-Motorräder.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortLeasing für Selbstständige
Ja, auch Selbständige können über den jobroller-Service einen-E-Roller beziehen, welcher auch privat genutzt werden darf.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortSeit 2019 ist die private Nutzung von betrieblichen E-Bikes und E-Scootern, die verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten (bis 25 km/h), einkommensteuerfrei. Eine Entnahmebesteuerung entfällt also. Für kennzeichenpflichtige E-Fahrzeuge (ab 25 km/h) bleibt die private Nutzung steuerpflichtig. Die Umsatzsteuer auf den Privatanteil muss weiterhin abgeführt werden, wenn beim Kauf Vorsteuer geltend gemacht wurde.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortDas hängt von Ihrer individuellen Situation ab. In vielen Fällen können Leasingraten für E-Fahrzeuge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden – abhängig vom Umfang der betrieblichen Nutzung. Nutzen Sie am besten unseren Vorteilsrechner zur ersten Einschätzung. Für die genaue steuerliche Bewertung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortArbeitgeber-Perspektive & Risiken
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiterinnen das jobroller-Benefit-Programm grundsätzlich kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird vollständig digital über unser kostenfreies Arbeitgeberportal abgewickelt. Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken zudem die Sozialversicherungsbeiträge sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiterinnen. Wir empfehlen, dass Arbeitgeber mindestens die Versicherungsprämie übernehmen. Unsere Erfahrung zeigt: Je höher der Zuschuss, desto mehr Mitarbeiter*innen entscheiden sich für jobroller. Ein solcher Zuschuss wird nicht auf die monatliche 50 €-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge angerechnet, da er Teil des begünstigten Leasingmodells ist.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortJa. In unseren Versicherungspaketen, die in den Leasingraten enthalten sind, sind Sie gegen typische Risiken wie Kündigung, Krankheit oder Ausfall eines Mitarbeiters abgesichert. Diese Versicherungen minimieren das finanzielle Risiko für Arbeitgeber deutlich. Fordern Sie dazu einfach unser Merkblatt „Arbeitgeberratenschutz“ an – dort sind alle Details enthalten.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortBeim jobroller-Leasing gelten die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben. Vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber können die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (§ 15 Umsatzsteuergesetz). Dadurch reduziert sich der Nettobetrag des Leasings, was den Vorteil für den Arbeitnehmer erhöht. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber (zum Beispiel gemeinnützige Organisationen oder bestimmte Arztpraxen) müssen hingegen die Bruttorate ansetzen, wodurch der steuerliche Vorteil etwas geringer ausfällt.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortGrundsätzlich ja. Das jobroller-Modell kann von allen Arbeitgebern angeboten werden, sofern tarifliche oder betriebliche Regelungen dies zulassen. Einige Tarifverträge schließen die Entgeltumwandlung derzeit noch aus. Viele Tarifparteien prüfen jedoch bereits Öffnungsklauseln, die das Modell künftig ermöglichen sollen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine Teilnahme ebenfalls möglich, sofern die Leasinglaufzeit abgesichert ist – etwa über eine vertragliche Regelung.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortDie bevollmächtigte Person ist die Person im Unternehmen, die für die Nutzung und Verwaltung des Jobroller-Portals zuständig ist. Sie erhält die Portalzugänge, kann Mitarbeiter einladen und Angebote freigeben. In der Regel ist die bevollmächtigte Person die Personalleitung, eine zuständige Ansprechperson aus der Verwaltung oder die Geschäftsführung.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortAnwendungsfälle & Zusatzoptionen
Gerne stehen wir für Ihr Firmenevent oder einen Demo-Day zur Verfügung. Wir präsentieren Ihnen die verschiedenen E-Roller-Typen und beantworten Fragen rund um das jobroller-Benefit-Programm.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortJa, zusätzlich zu einem Dienstwagen können auch jobroller geleast werden.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortJa. In das Leasing können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die mit dem jobroller fest verbunden sind, beispielsweise Gepäckträger oder Case. Nicht eingerechnet werden können z. B. Bekleidung, Helme, etc. Falls Sie sich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, erkundigen Sie sich gerne bei unserem jobroller–Team.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortService, Wartung & Rückgabe
Der E-Roller kann entweder in unserer Vechtaer Filiale gewartet werden oder wir verweisen Dich an einen Servicepartner in Deiner Nähe (Standort bis max. 50 km vom Wohnort entfernt).
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortOrdnungsgemäßer Zustand bedeutet ein dem Alter und bei normaler Nutzung entsprechendem Zustand des E-Rollers. Hierbei kann es sich um kleinere Kratzer oder Verschmutzungen sowie üblichen Verschleiß handeln. Nicht ordnungsgemäß sind z. B. Schäden bzw. Beeinträchtigungen durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung bzw. Überladung.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortIm Falle der Rückgabe des jobrollers durch den Arbeitnehmer, ist dieser verpflichtet, den E-Roller an den ausliefernden Händler am Ende des Überlassungszeitraums zurückzugeben. Der E-Roller muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand sein. Etwaige Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägt der Arbeitnehmer.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortDer Unterschied liegt vor allem in der Höhe der Selbstbeteiligung im Schadenfall. Beim Vollkasko-Paket „Gold“ beträgt die Versicherungsrate 4,5 % des Fahrzeugwertes pro Jahr, umgerechnet auf die monatliche Leasingrate also 4,5 % des Fahrzeugwertes geteilt durch 12. Die Selbstbeteiligung liegt bei 100,00 € je Schadenfall. Beim Vollkasko-Paket „Silber“ ist die Selbstbeteiligung höher. Sie beträgt 150,00 € je Schadenfall oder 15 % des Schadens, maximal jedoch 500,00 € je Schadenfall. Kurz gesagt: Gold bietet die bessere Absicherung mit geringerer Selbstbeteiligung. Silber ist die günstigere Variante, kann im Schadenfall aber zu einer höheren Eigenbeteiligung führen.
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Diese Audio-Datei enthält eine Vorlesung der Frage und AntwortDie Wartungskosten sind abhängig von der jeweiligen Fahrzeuggruppe und werden jährlich berechnet.
- Für E-Scooter beträgt die Wartung 100,00 € brutto pro Jahr.
- Für E-Bikes beträgt sie 120,00 € brutto pro Jahr.
- Für E-Roller beträgt sie 150,00 € brutto pro Jahr.
- Für E-Microcars und E-Motorräder beträgt sie 250,00 € brutto pro Jahr.
Die konkreten Wartungskosten werden außerdem im Leasingrechner je nach Fahrzeugkategorie automatisch berücksichtigt.
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