.
.

jobroller FAQ

jobroller FAQ für Arbeitgeber

Einstieg & Konzept

Was ist das jobroller-Konzept?
jobroller ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden steuerbegünstigt E-Roller, E-Scooter oder E-Motorräder zur Verfügung zu stellen – zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die Fahrzeuge werden geleast und über Gehaltsumwandlung finanziert. Das spart Steuern und Sozialabgaben – für Mitarbeitende und Unternehmen.

Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung (auch Entgeltumwandlung) wird ein Teil des Bruttogehalts in einen geldwerten Vorteil – z. B. einen jobroller – umgewandelt. Die Leasingrate wird pauschal versteuert (0,25 %-Regelung) und reduziert dadurch die Steuer- und Sozialabgabenlast.

Vertragslaufzeit & Rahmenbedingungen

Wie lange läuft ein jobroller-Vertrag?

Die reguläre Leasinglaufzeit beträgt 36 Monate.

Kann der Vertrag vorzeitig beendet werden?
Nein, nur im Ausnahmefall – z. B. durch Zahlung eines Ablösebetrags bei Kündigung oder Arbeitgeberwechsel.

Was ist der Überlassungsvertrag?
Er ergänzt den Arbeitsvertrag und regelt die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mitarbeitenden – für den steuerlichen Vorteil notwendig.

Was ist der Dienstleistungsvertrag?
Er regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Leasinganbieter, inkl. Nutzung des Portals.

Arbeitgeber-Infos & Verwaltung

Ist jobroller kostenneutral für Arbeitgeber?

Ja. Optional kann ein Zuschuss für Versicherung oder Zubehör vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Wie erfolgt die Vertragsverwaltung?
Über das kostenfreie Arbeitgeberportal – digital und einfach.

Was gilt bei tarifgebundenen Unternehmen?
Manche Tarifverträge schließen Gehaltsumwandlung aus. jobroller berät zu Öffnungsklauseln.

Arbeitgeber-Ratenschutz

Welche Fälle sind abgedeckt?

  • Krankheit (ab Tag 43)
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Tod
  • Kündigung / Aufhebungsvertrag
  • Elternzeit (nach 270 Tagen)


Was ist im Leistungsfall zu tun?
Sofortmeldung an Mercator-Leasing. jobroller unterstützt bei der Abwicklung. Fristen einhalten!

Was passiert mit dem Fahrzeug?
Es wird zurückgegeben oder an andere Mitarbeitende übertragen.

Steuern & Selbstständige Arbeitgeber

Welche Vorteile entstehen?
Senkung der Sozialabgaben und steuerliche Absetzbarkeit (als Betriebsausgabe).

Was gilt für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen?
Die Bruttorate wird umgewandelt, was die Ersparnis leicht senkt.

Showroom & Events

Gibt es einen Showroom?
Ja! In Vechta. Für Probefahrten und Beratung (nach Termin).

Sind Events möglich?
Ja – deutschlandweite Firmenpräsentationen, inkl. Testfahrten.




jobroller FAQ für Mitarbeitende

Allgemeine Vorteile

Warum lohnt sich jobroller?

  • Bis zu 40 % Ersparnis, auch bei privater Nutzung. 
  • Umweltfreundlich und steuerlich begünstigt.


Kann ich mehrere Fahrzeuge leasen?
Ja – nach Freigabe durch Arbeitgeber und Leasingpartner.

Ist eine Kombination mit Dienstwagen möglich?
Ja, jobroller und Dienstwagen schließen sich nicht aus.

Dürfen Familienmitglieder das Fahrzeug nutzen
Ja

Vertragsdetails

Wie lange läuft der Vertrag?
36 Monate regulär.

Kann ich vorzeitig kündigen?
Nur gegen Ablösebetrag (z. B. bei Jobwechsel).

Wartung & Gewährleistung

Wer übernimmt Gewährleistungen (Reparaturen)?
Der Fachhändler. Gewährleistungspflicht besteht innerhalb von 2 Jahren – Reaktion innerhalb von 5 Werktagen.

Was tun bei Mängeln?

  1. Dokumentieren
  2. Händler oder jobroller kontaktieren
  3. Reparatur wird organisiert

Muss ich vorfinanzieren?
Nein – bei berechtigten Mängeln nicht.

Wo erfolgt die Wartung?
Bei deinem jobroller Händler im Umkreis von 50 km.

Technische Voraussetzungen

Was brauche ich für das Portal?
Browserbasiert, läuft auf PC, Tablet und Smartphone. Keine Installation nötig.

Fahrzeuge & Zubehör

Was kann ich leasen?

  • E-Roller 
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • E-Motorräder
  • E-Bikes und Fahrräder
  • E-Mobilitätshilfen
  • E-Microcars bis 15 kW


Ist Zubehör möglich?
Ja – wenn fest verbaut (z. B. Topcase). Kleidung und Helme sind ausgeschlossen.^

Gehen nur E-Fahrzeuge?
Ja. jobroller fokussiert sich bewusst auf E-Mobilität, um einen nachhaltigen Beitrag zur betrieblichen Mobilitätswende zu leisten. Der steuerliche Vorteil durch 0,25 %-Versteuerung (bei E-Bikes) und reduzierte Umweltbelastung machen E-Fahrzeuge besonders attraktiv.

Welche Fahrzeuge sind zulassungspflichtig?
Alle E-Roller über 20 km/h, E-Motorräder sowie E-Scooter ab 20 km/h mit Sitz oder Straßenverkehrs-Zulassung. Diese benötigen ein Versicherungskennzeichen oder müssen behördlich angemeldet werden.

Welchen Führerschein brauche ich für welches Fahrzeug?

  • E-Scooter bis 20 km/h: Kein Führerschein erforderlich. Mindestalter: 14 Jahre.
  • E-Roller und E-Motorräder bis 45 km/h:
    - Führerscheinklasse AM oder B. Mindestalter für Klasse AM: 15 Jahre (je nach Bundesland), Klasse B: 18 Jahre.
    - Auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit Motorrad-Optik bis 45 km/h zählen rechtlich zu den Kleinkrafträdern und dürfen mit dem Autoführerschein gefahren werden.
  • E-Motorräder über 45 km/h:
    - A1: Bis 125 cm³ und max. 11 kW – ab 16 Jahren
    - B196: Erweiterung der Klasse B für Leichtkrafträder bis 125 cm³ und max. 11 kW – nach Schulung (ohne Prüfung), ab 25 Jahren und 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
    - A2: Bis 35 kW – ab 18 Jahren - momentan nicht möglich mit jobroller
    - A: Unbeschränkt – ab 24 Jahren (bzw. mit Vorbesitz A2 ab 20 Jahren) - momentan nicht möglich mit jobroller
  • E-Microcars (L6e): Leichtfahrzeuge bis 45 km/h und max. 4 kW 
    - Klasse AM, ab 15 Jahren
    - Klasse B, ab 18 Jahren
  • E-Microcars (L7e): Bis 90 km/h und max. 15 kW – Klasse B, ab 18 Jahren

Versicherungspflicht

Muss ich als Arbeitnehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Ja – bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen (z. B. E-Roller über 20 km/h) ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss separat abgeschlossen werden kostet jedoch wenig.

Ist die Vollkaskoversicherung enthalten?
Ja. Die Vollkasko inkl. Diebstahlschutz ist bereits über die Leasingrate abgedeckt und automatisch Bestandteil jedes Fahrzeugs im jobroller-Modell.